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Checkliste: Arbeitnehmereinkünfte

Ihre Lohnsteuerkarteneinkünfte – unsere Vorbereitungstipps für Sie.

Bei Berufstätigkeit

Sie waren berufstätig? Bitte bringen Sie folgendes mit:

  • Ihre Lohnsteuerbescheinigung und die Ihres Ehepartners, wenn diese/r in dem betreffenden Jahr berufstätig war
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über ggf. gezahlte steuerfreie Auslösung, Fahrtkosten und Wegegelder
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (z.B. Bausparvertrag)

Aufwendungen für Berufstätigkeit

Ihnen sind Aufwendungen für Ihre Berufstätigkeit entstanden? Dann bringen Sie bitte entsprechende Belege mit:

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? Angabe der genauen Entfernungskilometer sowie Anzahl der Tage, an denen die Arbeitsstätte aufgesucht wurde

  • Beiträge zu Berufsverbänden? Nachweis über bezahlten Beitrag

  • Arbeitsmittel? Computer, Berufsbekleidung, Fachliteratur, Büromaterial

Beruflich veranlasster Umzug

Es hat ein beruflich veranlasster Umzug stattgefunden? Bitte fügen Sie Belege über sämtliche Umzugskosten bei.

Doppelte Haushaltsführung

Sie führten einen doppelten Haushalt? Bitte denken Sie an folgende Nachweise:

  • Mietvertrag für die Zweitwohnung
  • Mietzahlungen
  • Mietnebenkosten
  • notwendiger Hausrat
  • Fahrtkosten
  • ggfs. weitere Kosten

Dienstreisen

Sie haben Dienstreisen unternommen? Soweit keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgte, bitte Bescheinigung über geführte Dienstreise(n) mit Angabe der Abwesenheitszeiten von der gewöhnlichen Arbeitsstätte angeben.

Fortbildungen

Sie haben an einer oder mehreren Fortbildungen teilgenommen? Bitte halten Sie sämtliche Belege der Aufwendungen bereit, die durch die Fortbildung(en) entstanden sind.

Bewerbungskosten

Ihnen sind Bewerbungskosten entstanden? Bitte denken Sie an die entsprechenden Nachweise über:
  • Bewerbungsmappen

  • Kopieraufwendungen

  • Porto

  • ggfs. weitere Kosten

Arbeitszimmer | Homeoffice

Sie haben im Homeoffice gearbeitet? Bitte bringen Sie folgendes mit:
  • Kostenbelege für Wohnung und Arbeitszimmer

  • Falls Ihnen von Ihrem Arbeitgeber kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, bitte eine Bescheinigung des Arbeitgebers beifügen

Bei Nichtberufstätigkeit

Sie waren nicht berufstätig? Bitte reichen Sie eine Bescheinigung über Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, usw.) ein.

 

Bitte lassen Sie uns alle relevanten Belege zukommen.


Ein Service der Günter Dietrich und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main, Bockenheim.

 

Abzugsfähige Privataufwendungen

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