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Steuerfachangestellte/-r oder Steuerfachwirt/-in
Finanzbuchhalter/-in oder Bilanzbuchhalter/-in
Checkliste: Abzugsfähige Privataufwendungen
Verwenden Sie diese Checkliste zur Vorbereitung für Ihre abzugsfähigen Privataufwendungen.
Beiträge für Versicherungen
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Bitte bringen Sie alle Nachweise über gezahlte Versicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfall- oder Kapitallebensversicherung etc.) mit. Seit 2010 sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöht abzugsfähig. Hierzu zählen auch die von einigen gesetzlichen Krankenkassen erhobenen monatlichen Zusatzbeiträge. Zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist daher die entsprechnde Jahresbescheinigung Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse wichtig.
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Bescheinigungen über geleistete Beiträge zu einer landwirtschaftlichen Alterskasse oder einem berufsständischen Versorgungswerk benötigen wir ebenso.
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Sie haben einen „Rürup-Vertrag“ abgeschlossen? Ihre Beitragsdaten sind zwar schon elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt, die schriftliche Bescheinigung Ihres Anbieters ist dennoch wichtig.
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Oder haben Sie sich für einen „Riester-Vertrag“ entschieden? Wichtig ist hier vor allem die Bescheinigung gemäß § 10a Absatz 5 EStG des jeweiligen Anbieters.
Ausgaben für Ihre Berufsausbildung (Erstausbildung/-studium)
Gute Nachricht: Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, sind abzugsfähig!
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Bitte alle Belege für Arbeitsmittel sammeln
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Aufwendungen für Fachliteratur mitbringen
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Auflistung über angefallene Fahrten (Entfernungskilometer) dabei haben.
Krankheitskosten
Ihnen entstanden Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Krankheit? Sie benötigen:
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Zahlungsnachweise über Eigenanteile zu Krankheits- und Medikamentenkosten, Praxisgebühren, Arzt- und Zahnarztrechnungen
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Kosten für eine Brille
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Aufwendungen für eine Kur
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Zwangsläufig entstandene Fahrtkosten (Krankenfahrten, Kur etc.)
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
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Kosten für Schönheitsreparaturen am eigenen Wohnheim sind durch ordnungsgemäße Belege in Verbindung mit einem Kontoauszug nachzuweisen.
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Dienstleistungsanteile der Handwerkerrechnungen (ist absetzbar).
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Nachweis über Aufwendungen für die Gartenpflege des selbstgenutzten Wohneigentums.
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Nachweis über Aufwendungen für Hilfeleistungen in der Privatwohnung (Haushaltshilfe/Haushaltscheckverfahren), beispielsweise für die Übernahme der Reinigung, des Kochens oder des Bügelns.
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Aufwendungen für die Versorgung, Pflege und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten und pflegebedürftigen Personen.
Pflegebedürftige/ körperbehinderte Personen im eigenen Haushalt
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Bitte einen Nachweis über Behinderung oder Pflegestufe dabei haben
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Ggfs. Nachweis über bewilligtes Pflegegeld mitbringen
Todesfall in der Familie
Spenden, Partei- und Mitgliedsbeiträge
Zur Miete wohnen
Scheidungskosten
Finanzielle Unterstützung von Familienangehörigen
Unterhaltszahlungen
Bitte lassen Sie uns alle relevanten Belege zukommen.
Ein Service der Günter Dietrich und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main, Bockenheim.