069 – 795 3946-0
069 – 795 3946-24
service@gdk-steuern.com
Steuerberater/-in
Steuerfachangestellte/-r oder Steuerfachwirt/-in
Achtung – neue Regelung – seit dem 01.01.2018 ist die Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) in Kraft getreten.
Falls Quellen-, Körperschafts- oder Kapitalertragssteuer gezahlt wurden, bitte bringen Sie die entsprechende Steuerbescheinigung mit.
Lagen bisher nicht versteuerte private Kapitalerträge vor? Dies können zum Beispiel Steuererstattungszinsen sein. Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen entstehen Kraft Gesetz, wenn der Zeitpunkt der Steuerfestsetzung mehr als 16 Monate zurück liegt und es zu einer Steuernachzahlung oder Steuererstattung kommt. Die Festsetzung der Zinsen wird mit dem jeweiligen Steuerbescheid berechnet. Erstattungszinsen (bei Steuerguthaben) sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Bitte den entsprechenden Steuerbescheid zu Ihrem Termin bei Günter Dietrich und Kollegen mitbringen.
Bitte lassen Sie uns alle relevanten Belege zukommen.
Ein Service der Günter Dietrich und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main, Bockenheim.