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Steuerexpertise für Vereine und Gemein­nützigkeit

Vereine, ob gemeinnützig anerkannt oder nicht, fühlen sich im Dschungel der zahlreichen Gesetze oftmals alleine gelassen. Wie ist steuerlich mit einer Vereinsfeier umzugehen? Wie verfährt man mit Honorarkräften? Wie verhält es sich bei Aufwandsentschädigungen? Dies sind lediglich drei von vielen Fragen aus dem Vereinsalltag.

Aufgrund jahrezehntelanger Erfahrung in der steuerlichen Betreuung zahlreicher Vereine können wir wertvolle Unterstützung bieten. Auch bei der Wahl der Vereinsform stehen wir Ihnen beratend zur Seite:

  1. eingetragener Verein
  2. gemeinnütziger Verein
  3. gemeinnützige GmbH

1. Der eingetragene Verein

Deutschland ist das Land der Vereine, hierzulande existieren mehr als 150.000 davon. Auch an Zuspruch mangelt es nicht, denn über 25 Millionen sind Mitglied in mindestens einem Verein.

Mit Eintragung in ein Vereinsregister trägt der Verein als Zusatz nach dem Vereinsnamen die Bezeichnung e. V. (eingetragener Verein). Diese Vereine unterliegen dem allgemeinen Vereins- und Steuerrecht.

Von der reinen gemeinsamen Freizeitgestaltung bis zur Umsetzung politischer Ziele findet sich alles in den Vereinsregistern der Amtsgerichte. Eine bunte Palette an Interessen und Angeboten findet viele Interessenten. Nur gegen geltende Gesetze dürfen die Vereinsziele selbstverständlich nicht verstoßen.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Gründung eines Vereines. Aber auch für bestehende Vereine können Günter Dietrich und Kollegen, je nach Bedarf, folgende Leistungen anbieten:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung für eventuell beschäftigte Mitglieder

  • Buchhaltung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Jahresabschluss zur Vorbereitung des Finanzberichts und der Jahreshauptversammlung der Vereinsmitglieder
  • Kassenprüfung einer vom Verein selbst gefassten Buchhaltung mit Bericht für die Jahreshauptversammlung der Mitglieder

2. Der gemeinnützige Verein

Dienen die Vereinszwecke in besonderem Maß der Allgemeinheit unserer Gesellschaft, spricht man von einem gemeinnützigen Verein.

In diesen Fällen kann der Verein durch die Finanzbehörde einen steuerbegünstigten Status anerkannt bekommen. Der Vorteil dieser Anerkennung liegt in besonderen Steuerbefreiungen. Sind dem Verein zum Beispiel Spenden zugeflossen, kann dem Spender eine steuerwirksame Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden. Diese steuerbegünstigenden Sachverhalte werden alle drei Kalenderjahre auf ihre Anerkennung durch das jeweils zuständige Finanzamt überprüft.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Fragen zur Gründung eines von der Finanzverwaltung als besonders förderungswürdig anerkannten Vereins. Aber auch für den „laufenden Betrieb“ eines bereits bestehenden Vereines können Günter Dietrich und Kollegen, je nach Bedarf, folgende Leistungen anbieten:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung für beschäftigte Mitglieder
  • Buchhaltung der laufenden Geschäftsvorfälle

  • Jahresabschluss zur Vorbereitung des Finanzberichts und der Jahreshauptversammlung der Vereinsmitglieder

  • Kassenprüfung einer vom Verein selbst gefassten Buchhaltung mit Bericht für die Jahreshauptversammlung der Mitglieder

  • Unterstützung bei der alle drei Jahre durch die Finanzbehörde durchzuführenden Anerkennungsprüfung

3. Die gemeinnützige GmbH (gGmbH)

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) gewinnt als neue Gestaltungsform im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts an immer größerer Bedeutung.

Obwohl sie keine eigenständige Rechtsform ist, sondern auf der klassischen GmbH aufbaut, ist die gGmbH ein Gestaltungsmittel besonderer Art und verbindet die Flexibilität der Kapitalgesellschaft mit der dauerhaften Absicherung der Satzungszwecke und der gemeinnützigen Mittelverwendung.

In Deutschland gibt es circa 4.000 gemeinnützige GmbHs – Tendenz steigend! Ein Grund für diesen Anstieg ist die zunehmende Ökonomisierung des sogenannten dritten oder Non-Profit-Sektors, der weder der Wirtschaft noch dem Staat zugeordnet werden kann.

Günter Dietrich und Kollegen begleiten Sie gerne, sollten Sie über die Gründung einer gGmbH nachdenken. Auch bei einer bereits bestehenden steuerbegünstigten GmbH können die Experten bei Bedarf folgende weitere Leistungen anbieten:

 

Herzlich willkommen bei Günter Dietrich und Kollegen in Frankfurt am Main!