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Konzessionen für Taxis und Gastronomie (Gaststätten­erlaubnis)

Die Verleihung eines Nutzungsrechtes an einer öffentlichen Sache durch die zuständige Behörde nennt man Konzession. Diese kann zum Beispiel eine Taxi- oder Gaststättenkonzession sein.

Günter Dietrich und Kollegen sind Expertinnen und Experten für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für Taxikonzessionen. Im Taxigewerbe wird zur Konzessionsverlängerung von der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde in regelmäßigen Abständen eine Wirtschaftsprüfung verlangt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Günter Dietrich und Kollegen sind auf diesem Gebiet sehr erfahren, können die Prüfung durchführen und die erforderliche Bestätigung erteilen.

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